Zum neuen Ausschreibungsmonitor...

 

Hilfe bei schlechter Inkontinenzversorgung

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BVKM) hat eine "Argumentationshilfe im Falle von unzureichender Versorgung mit
Inkontinenzhilfen" veröffentlicht. Mit enthalten sind ein Musterantrag und ein Musterwiderspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Das Dokument finden Sie auf den Seiten des BVKM.

 


 

Hier können Sie Flyer bestellen! 

 

Infoflyer: Thema Dekubitus

Ein aktueller Patientenflyer des Dekubitus-Forums des Bundesverbands Medizintechnologie e.V. informiert Betroffene und Angehörige über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Dekubitusprophylaxe oder Therapie.
Fragen wie "Welches Hilfsmittel ist für mich das Richtige?", "Nach welchen Kriterien werden die Hilfsmittel ausgewählt?", "Kann ich als Betroffener miteinscheiden?" werden beantwortet.
Den Patientenflyer finden Sie hier


Billigversorgung verhindern – Patientenvertreter kritisieren Entscheidung der Vergabekammer

Berlin, 10.12.2009 | Die jüngste gerichtliche Entscheidung zur Hilfsmittelversorgung stößt bei Patientenvertretern auf Unverständnis. Die dritte Vergabekammer des Bundes hatte am 12. November 2009 für einen Einzelfall entschieden, dass eine Krankenkasse eine Hilfsmittellieferung europaweit hätte ausschreiben müssen. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Krankenkasse als Antragsgegnerin gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt hat. Mit dem Beschluss stellt sich das Gericht gegen den Willen des Gesetzgebers. Dieser hatte aufgrund von massiven Versorgungsproblemen nach Ausschreibungen den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, anstelle von Ausschreibungen offene Verträge auszuhandeln, zu denen alle qualifizierten Versorgungspartner beitreten können. Diese Möglichkeit haben Krankenkassen nach wie vor, unabhängig vom Beschluss der Vergabekammer. Für die Patienten besteht der Vorteil von Vertragsverhandlungen darin, dass ihr Wahlrecht erhalten bleibt und sie bei Problemen den Versorgungspartner wechseln können. Ausschreibungen können dagegen für die Versicherten oft ein Manko an Qualität und Service bedeuten, da meist der billigste Anbieter den Zuschlag erhält. Der Patient wird bevormundet und kann dann nicht mehr selbst entscheiden, wem er seine Versorgung zum Beispiel mit Inkontinenzhilfen, Beatmungsgeräten oder Rollstühlen anvertraut.

 

Da die Wahlfreiheit des Patienten entscheidend ist für eine qualitativ gute Versorgung, fordert das Aktionsbündnis „meine Wahl!“ Justiz und Politik auf, dem Beschluss der Vergabekammer zu widersprechen: „Wir appellieren an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, das im Rahmen der sofortigen Beschwerde mit der Entscheidung befasst ist, den Beschluss vom 12. November aufzuheben und ein Zeichen für die Wahlfreiheit zu setzen“, fordert Magdalene Kaminski, Vorsitzende der Deutschen Parkinson Vereinigung und Unterstützerin des Aktionsbündnisses „meine Wahl!“. „Auch die neue Bundesregierung darf vom eingeschlagenen politischen Kurs nicht abweichen.“ Positiv zu bewerten sei, so Kaminski, dass CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag explizit festgehalten haben, dass die individuellen Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten erweitert werden sollen.

 

Ein Beleg dafür, dass medizinische Hilfsmittel keine Bauleistungen sind und sich daher nicht für Ausschreibungen eignen, zeigt das im Oktober veröffentlichte „Schwarzbuch Medizinische Hilfsmittelversorgung“. In dem Schwarzbuch werden anhand realer Fälle die Folgen der Ausschreibungspraxis der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgearbeitet und daraus resultierende Qualitätsdefizite in der Hilfsmittelversorgung belegt. Demnach gehören die Mehrfachnutzung von Einmalkathetern, die Rationierung von Inkontinenzhilfen, schlecht angepasste Rollstühle und Beratungsmängel zu den Auswirkungen von Hilfsmittelausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen, die seit dem Jahr 2008 durch die Gesundheitsreform angestoßen wurden.

 

Im Aktionsbündnis „meine Wahl!“ haben sich seit Juni letzten Jahres bundesweit Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner wie Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen zusammengeschlossen, um das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten. Das Bündnis setzt sich für eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln ein. Insgesamt 90 Unternehmen und Organisationen (Stand: Dezember 2009) unterstützen die Arbeit und die Ziele des Bündnisses, darunter die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V., die Inkontinenz Selbsthilfe e.V., der Deutsche Rollstuhl-Sportverband e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.

 

Pressekontakt:

Bärbel Hestert-Vecoli
Aktionsbüro »meine Wahl!«
c/o Weber Shandwick
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Tel.: +49 (0)30 203 51-27

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