Kassenfusionen: Was ändert sich für Versicherte und Hilfsmittelnutzer?
Immer mehr Krankenkassen schließen sich zusammen. Barmer und Gmünder Ersatzkasse, AOK Berlin und Brandenburg sind Beispiele solcher Kassenfusionen. Für Versicherte wirft das viele Fragen auf. Das Aktionsbündnis „meine Wahl!“ sprach dazu mit Stefanie Stoff-Ahnis, Leiterin des Geschäftsbereichs Hilfsmittel der fusionierten Krankenkasse AOK Berlin-Brandenburg – Die Gesundheitskasse.
Frau Stoff-Ahnis, die AOK Berlin und die AOK Brandenburg haben zu Jahresbeginn fusioniert. Was ändert sich durch diese Vereinigung für Hilfsmittelnutzer?
In erster Linie ergeben sich Vorteile. Diese bestehen darin, dass unsere Versicherten in verschiedenen Produktbereichen jetzt mehr Anbieter zur Auswahl haben. Denn die Vielzahl an Vertragspartnern beider früheren Kassen wurde zusammen geführt.
Ändert sich für die Betroffenen etwas am Leistungsumfang?
Nein. Über zahlreiche Verträge zu geeigneten Hilfsmittelanbietern stellen wir auch zukünftig sicher, dass unsere Versicherten individuell nach ihrem jeweiligen Bedarf mit Hilfsmitteln versorgt werden. Die Versorgung orientiert sich dabei stets an der ärztlichen Verordnung.
Ergänzend treffen wir zum Wohle unserer Versicherten vertragliche Vereinbarungen mit den Hilfsmittelanbietern zur Qualität der Produkte und der Versorgung, wie z. B. Beratungsgespräche oder Hausbesuche. Übrigens gehen wir als AOK Berlin-Brandenburg gerade in diesem Punkt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Kann es sein, dass zum Beispiel Inkontinenz- oder Stomapatienten demnächst durch andere Leistungserbringer versorgt werden?
Da nach dem Gesetz Verträge die Grundlage jeder Versorgung mit Hilfsmitteln bilden, können im Laufe der Zeit grundsätzlich in jedem Versorgungsbereich Anbieterwechsel notwendig werden. Dies wäre z. B. der Fall, wenn Hilfsmittelanbieter unsere qualitativen Vertragsanforderungen nicht mehr erfüllen oder die Vertragsbeziehungen aus sonstigen Gründen enden.
Beispielsweise in dem Bereich der Stomaversorgung wurden zu Jahresbeginn Verträge der AOK Berlin-Brandenburg harmonisiert. Für unsere Versicherten ergeben sich hieraus allerdings in nur sehr wenigen Fällen tatsächlich Veränderungen. Denn die früheren Partner der AOK Berlin waren ganz überwiegend auch Vertragspartner der AOK Brandenburg und sind damit versorgungsberechtigt. Als AOK Berlin-Brandenburg stimmen wir uns eng mit den betroffenen Partnern ab und ermuntern diese, unseren verhandelten Verträgen beizutreten und die Zusammenarbeit fortzusetzen.
In dem Bereich der Inkontinenzversorgung bestehen zum Teil Ausschreibungsverträge, die nach vergaberechtlichen Besonderheiten zu exklusiven Versorgungen durch die jeweiligen Ausschreibungsgewinner führen.
Welche qualitativen Standards definiert die AOK Berlin-Brandenburg z. B. im Rahmen der Stomaversorgung?
Zunächst wollen wir ausdrücklich festhalten, dass eine Qualitätsvereinbarung fester Bestandteil unserer Hilfsmittelverträge im Bereich der Stomaversorgung ist. Ziel dieser Qualitätsstandards ist es, unseren Versicherten Selbsthilfekompetenz zu vermitteln und ihnen die Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Und natürlich sollen Komplikationen vermieden werden.
Beispielsweise wurde geregelt, dass unsere Versicherten nur von qualifizierten Mitarbeitern versorgt werden dürfen. Konkret müssen diese über die Weiterbildung zur/zum Fachschwester/-pfleger für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung nach den Richtlinien des WCET (World Council of Enterostomal Therapy) oder des DVET e. V. (Deutscher Verband der Enterostomatherapeuten) verfügen. Die Versorgung und Lieferung der Hilfsmittel hat individuell im Wohnumfeld des Versicherten (z. B. auch im Pflegeheim) zu erfolgen. Beratungs-, Informations- und Schulungsgespräche finden mit dem Versicherten und bei Bedarf den pflegenden Angehörigen statt. Darüber hinaus sind mindestens drei Hausbesuche nach der Krankenhausentlassung vereinbart, danach erfolgen die Hausbesuche quartalsweise.
Als AOK Berlin-Brandenburg prüfen wir im Übrigen durch unsere medizinische Fachberaterin die Einhaltung der Qualitätsstandards und die Zufriedenheit unserer Versicherten.
Was können Hilfsmittelnutzer tun, wenn Sie mit den Versorgungsleistungen nicht zufrieden sind und den Leistungserbringer wechseln möchten?
Die Rückäußerungen unserer Versicherten helfen uns bei unserer Zielstellung, die Versorgungsabläufe ständig zu verbessern. In allen Fragen der Hilfsmittelversorgung können sich Versicherte an uns als AOK Berlin-Brandenburg wenden, insbesondere auch bei Unregelmäßigkeiten in der Versorgung. Situationsgebunden klären wir entsprechende Sachverhalte in Rücksprache mit dem betroffenen Hilfsmittelanbieter auf.
In Abhängigkeit von dem Wunsch unserer Versicherten ermöglichen wir auch den Wechsel zu einem anderen Vertragspartner. Dies kann nach Ausschreibungen nur nach den gesetzlichen Vorgaben im Einzelfall erfolgen.
Wie informieren Sie die versicherten Hilfsmittelnutzer, welche Leistungserbringer Vertragspartner der AOK Berlin-Brandenburg sind bzw. wenn Veränderungen eintreten?
Wir veröffentlichen unsere Vertragspartner zum einen umfassend im Internet, nach der früheren Vertragspartnerschaft zur AOK Berlin oder AOK Brandenburg auf folgenden Seiten:
http://www.aok-gesundheitspartner.de/bln/hilfsmittelanbieter/vertragspartner/
http://www.aok-gesundheitspartner.de/brb/hilfsmittelanbieter/vertragspartner/.
Selbstverständlich geben wir unseren Versicherten auch auf individuelle Nachfrage gern einen Überblick über die aktuellen Vertragspartner im Hilfsmittelbereich.








