Patientenrechtegesetz: Welche Rolle spielen Wahlfreiheit und Mitbestimmung?
Ein Patientenrechtegesetz wird dringend gebraucht - darin sind sich die Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages einig. Doch wie genau ein solches Gesetz ausgestaltet werden soll, in dieser Frage gehen die Meinungen auseinander. Welche Rolle Wahlfreiheit und Mitbestimmung bei der medizinischen Hilfsmittelversorgung spielen und inwiefern die Patienten mit einbezogen werden – darüber sprach das Aktionsbündnis „meine Wahl!“ mit Wolfgang Zöller, MdB, dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung.
Herr Zöller, das geplante Patientenrechtegesetz ist Ihnen ein sehr wichtiges Anliegen. Das Aktionsbündnis "meine Wahl!" interessiert vor allem, welche Rolle die Wahlfreiheit und Mitbestimmung bei der medizinischen Hilfsmittelversorgung im geplanten Gesetz spielen wird. Wollen Sie die Patientenwahlrechte im Patientenrechtegesetz verankern?
Zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Teams prüfe ich derzeit umfassend den Handlungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten im Patientenrechtegesetz. Ende des Jahres werden die Ergebnisse dieser Prüfung dann zu einem Diskussionspapier zusammengefasst. Ich bin zuversichtlich, dass Anfang des nächsten Jahres dann das parlamentarische Verfahren beginnen kann.
In Bezug auf die von Ihnen angesprochene Versorgung mit Hilfsmitteln, wurden mir von Patientinnen und Patienten bereits verschiedene Probleme geschildert. In der Hilfsmittelversorgung ist in den letzten Jahren der Wettbewerb gestärkt worden. Dabei ist in einigen Fällen offenbar in den Hintergrund getreten, dass der im Einzelfall bestehende Bedarf des Patienten oder der Patientin den individuellen Versorgungsanspruch bestimmt. Diesem Anspruch müssen die Krankenkassen auch dann gerecht werden, wenn sie in einem Bereich die Versorgung mit Hilfsmitteln ausgeschrieben haben. Außerdem ist gerade bei Ausschreibungen auch ganz deutlich zu fordern, dass die Krankenkassen dafür Sorge tragen, dass ihre Vertragspartner die Qualitätsanforderungen einhalten. Es kann nicht sein, dass Patientinnen und Patienten minderwertige Produkte erhalten, nur weil diese billiger sind.
Inwiefern beziehen Sie die Patientinnen und Patienten bei der Erarbeitung des Patientenrechtegesetzes mit ein?
Das geschieht auf zwei Wegen. Zum einen führe ich zurzeit Gespräche mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen, zum Beispiel Selbsthilfegruppen, Patientenberatungsstellen, aber natürlich auch Ärzten und Richtern. Insgesamt habe ich bis jetzt 125 Gespräche geführt. Daneben stehe ich auch als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Anliegen der Patientinnen und Patienten werden in meiner Geschäftsstelle systematisch ausgewertet. Patientinnen und Patienten, die sich an mich wenden, bekommen daneben selbstverständlich kurzfristig eine verständliche Antwort.
Wozu raten Sie Versicherten, die nach einer Ausschreibung ihrer Krankenkasse schlechter versorgt werden und diese Auswahlbeschränkung bei Hilfsmitteln nicht hinnehmen wollen?
Zunächst rate ich Patientinnen und Patienten immer zu einem Gespräch mit der Krankenkasse. Patientinnen und Patienten sollten dabei deutlich machen, in welchen Punkten das angebotene Hilfsmittel ihren Bedürfnissen nicht gerecht wird. Gegebenenfalls kann auch die Aufsichtsbehörde ein Ansprechpartner sein. Und selbstverständlich nehme auch ich derartige Beschwerden auf. Besteht Handlungsbedarf, setze ich mich dann mit den Beteiligten in Verbindung und suche nach einer Lösung oder rege Gesetzesänderungen an.








